Rechtsanwaltskosten 

Gebühren | Honorare 

Was kostet eine Beratung bei einem Rechtsanwalt?

Die bei einer Beratung anfallenden Kosten sind grundsätzlich abhängig von Dauer und Umfang der Beratung. Für die sogenannte Erstberatung von Verbrauchern gibt es als Besonderheit im Kostenrecht unabhängig von der Höhe des Streitwertes eine gesetzliche Höchstgrenze von 190,00 € netto bzw. 226,10 € brutto.

Wird die Beratungsgebühr auf andere Gebühren angerechnet?

Ja. Wenn Sie sich nach einer Beratung dafür entscheiden, dass wir für Sie weiter tätig werden sollen, wird der auf die Beratung entfallende Betrag auf die weiteren anfallenden Gebühren angerechnet.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Muss ich trotz der Versicherung mit Rechtsanwaltskosten rechnen?

Wenn die Rechtsschutzversicherung für Ihren Streit eine Deckungszusage erteilt hat, so werden von ihr sowohl die Rechtsanwalts- als auch die Gerichtskosten gezahlt. Sollten Sie aber mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben (häufig in Höhe von 150,00 €), so müssen Sie bis zu diesem Betrag die Kosten selbst tragen.

Wer holt die Kostenschutzzusage bei der Rechtsschutzversicherung ein?

Der Versicherte kann bereits vor dem Besuch bei dem Rechtsanwalt selbst die Kostenschutz- oder Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung einholen. Die Versicherungen sind verpflichtet, die Zusage gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erteilen, soweit die Angelegenheit von dem Umfang des Versicherungsvertrages umfasst wird. So wie sehr viele Rechtsanwälte bieten auch wir die kostenfreie Einholung der Deckungszusage als Serviceleistung an, soweit sich nicht umfangreiche Probleme anschliessen, etwa der abgeschlossene Versicherungsvertrag umfassend geprüft werden muss.

Ist der Abschluß eines Rechtsschutzversicherungsvertrages sinnvoll?

Ja, in der ganz überwiegenden Zahl von Fällen. Streitet man etwa im Bereich des Mietrechts um die Ursache des Befalls mit Schimmelpilz und wer dessen Auftreten zu vertreten hat - Vermieter wegen bauphysikalischer Mängel der vermieteten Sache oder der Mieter wegen falschen Lüft-, Heiz- oder Wohnverhaltens -, so wird das Gericht sehr häufig die Einholung eines teuren Sachverständigengutachtens anordnen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch diese Kosten.

Kann die Rechtsschutzversicherung auch die Deckungszusage ablehnen?

Rechtsschutz besteht nur innerhalb des durch den Versicherungsvertrag vereinbarten Umfanges. Einige Rechtsgebiete sind grundsätzlich nicht in der Rechtsschutzversicherung enthalten. Welche das genau sind, ist nicht bei allen Versicherungen gleich und ergibt sich aus den jeweiligen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Erbrechtliche Angelegenheiten sind zum Beispiel grundsätzlich ausgeschlossen, die Standardbedingungen ARB Rechtsschutz sehen aber bei vielen Versicherern Beratungsrechtsschutz vor.

Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten?

Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Bereich des Zivilrechts richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Bei einer Forderung ist das der konkret verlangte Betrag, bei einer Räumungsklage etwa die Jahresnettokaltmiete. Die konkrete Gebühr ist dann einer Streitwerttabelle zu entnehmen. Wir haben an dem Ende dieser Seite Prozesskostenrechner eingefügt, mit deren Hilfe Sie die Kosten überschlägig ermitteln können. Dauer und Umfang der mit der Angelegenheit verbundenen Tätigkeit sind bei der Bezifferung der Kosten ebenfalls von Bedeutung. Auch im aussergerichtlichen Bereich orientieren wir uns bei der Bemessung der Kosten grundsätzlich an den Regelungen des RVG.

Ist der Rechtsanwalt berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen?

Ja, § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gestattet es dem Rechtsanwalt, einen Vorschuss zu verlangen. Ob der Rechtsanwalt von diesem Recht Gebrauch macht, liegt in seinem Ermessen und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der zu erwartenden Dauer des Verfahrens.

Ich habe den Rechtsstreit gewonnen. Muss jetzt nicht der Gegner meine Anwaltskosten zahlen?

Nein, Sie sind der Auftraggeber, deshalb sind auch Sie der Kostenschuldner Ihres Rechtsanwaltes. Weil Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, halten Sie in einem Zivilrechtsstreit aber einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner inne, der durch den Kostenfestsetzungsbeschluss tituliert wird. Diesen Kostenerstattungsanspruch machen wir unmittelbar nach dem Prozess für Sie geltend und beantragen die Kostenfestsetzung. Aus dem titulierten Kostenfestsetzungsbeschluss kann für die Dauer von 30 Jahren gegen den Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Sollte Ihr Prozessgegner aber (dauerhaft) zahlungsunfähig sein, so fallen Sie mit dem Kostenerstattungsanspruch aus. Dieses Insolvenzrisiko Ihres Prozessgegners tragen Sie, nicht der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

Mein Schuldner ist derzeit zahlungsunfähig. Soll ich dennoch Klage gegen ihn erheben?

Wenn Sie nicht klagen, so riskieren Sie die Verjährung Ihrer Forderung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt (nur) 3 Jahre, § 195 BGB. Wenn Sie allerdings vor Eintritt der Verjährung klagen und Ihre Forderung antragsgemäß durch Urteil, Vollstreckungsbescheid oder gerichtlich protokollierten Vergleich tituliert wird, so können Sie aus dem Titel 30 Jahre lang gegen den Schuldner vorgehen und Zwangsvollstreckungsaufträge erteilen, sobald Sie Kenntnis von der wieder eingetretenen Zahlunsfähigkeit Ihres Schuldners erlangt haben.

Was muss ich tun, wenn ich mir Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nicht leisten kann?

Für das vorgerichtliche Verfahren oder eine Beratung können Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe besorgen. Der Rechtsanwalt kann dann direkt mit dem Gericht abrechnen. Für Sie fällt lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro an. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen jedoch nicht nur die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, die Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage muss auch hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten. Wird die Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt, müssen Sie die Kosten - auch für den Antrag - selbst tragen.Wir haben ein Formular für den Antrag auf Prozesskostenhilfe online gestellt, den Sie ausdrucken, ausfüllen und bei uns abgeben können.

 


 

Eine gute weitergehende und ergänzende Erklärung und Erläuterung zu den Gebühren und Honoraren finden Sie auf der Seite der BRAK 

Gebühren und Honorare

 


 

Sie möchten selbst mit Hilfe eines Prozesskostenrechners die zu erwartenden Kosten überschlägig ermitteln? Dann empfehlen wir den

RVG Rechner von Soldan,

den Allianz Prozesskostenrechner

oder den Anwaltskosten-Rechner des Anwalt-Suchservice.

 

Rechtsanwalt Bodo M. Schneider |  Bismarckstraße 54  |  10627 Berlin-Charlottenburg  |  Telefon +49 0 30 - 2345 5846  |  Telefax +49 0 30 - 2345 5849  |  post@kanzlei-schneider.info